Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO

Für Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche, für die der öffentliche Straßenraum in übermäßigem Ausmaß in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Erlaubnis notwendig.

Als erlaubnisfähige Veranstaltungen gelten insbesondere:

  • Umzüge (z. B. Festumzüge, Faschingsumzüge)
  • Kirchliche Veranstaltungen (z.B. Prozession)
  • Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. Rennen mit Kraftfahrzeugen, Ralley-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen)
  • Radrennen
  • Volksradfahren / Volkswanderungen
  • Triathlonveranstaltungen
  • Staffelläufe

Die erteilte Erlaubnis kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein, um der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen und das Risiko einer Gefährdung und Behinderung der teilnehmenden Personen und anderer von der Veranstaltung betroffener Personen so gering wie möglich zu halten.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bei festem Veranstaltungsort: Kartenausschnitt
  • Bei sich fortbewegender Veranstaltung: Kartenausschnitt mit Streckenplan
  • Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der erhobenen Gebühren richtet nach der Sondernutzungsgebührensatzung (SoNGebS) --> Link
  • Je nach Umfang der Veranstaltung können weitere vom Veranstalter zu tragende Kosten hinzukommen, z.B. für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Verkehrsbeschilderung und Ausschilderung von Umleitungsstrecken.

Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass je nach Klassifizierung der Straßen, auf der eine Veranstaltung geplant ist (Bundes-, Staats-/Kreisstraße, Gemeindestraße) unterschiedliche Behörden verantwortlich sind: Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt oder Gemeinde.
  • Bitte beachten Sie, dass abhängig von Art und Größe der Veranstaltung auch weitere behördliche Genehmigungen erforderlich sein können, z. B. nach dem Gaststättenrecht oder dem Gewerberecht.

Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Viktoria Specht
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191 27
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: ordnungsamt@obernburg.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich