Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- ab 25 Euro, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen.
Weitere Hinweise:
Ggf. muss beim städtischen Bauamt ein Antrag bzgl. des Denkmalschutzes in bestimmten Stadtgebieten gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich