Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung eines Gartenzählers. Die auf den Gartenzähler verbrauchte Wassermenge wird zum Ende des Jahres festgestellt und vom Frischwasserverbrauch des Wasserversorgers in Abzug gebracht. Das bedeutet, dass für sog. Gießwasser im Garten keine Kanaleinleitungsgebühren berechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Befüllungen von Gartenpool, welche über den Gartenwasserzähler erfolgen, nicht über den Abwasserkanal entleert werden dürfen.
Die Genehmigung gilt für 5 Jahre und muss anschließend erneuert werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antrag Gartenzähler
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich