Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde fischen zu dürfen, persönliches Erscheinen ist jedoch zwingend erforderlich.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland (Touristen)

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antrag Fischereischein
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Ein Erziehungsberechtigter muss vor Ort dabei sein

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein bei Erstausstellung auf 5 Jahre: € 35,00
  • Fischereischein bei Verlängerung für 5 Jahre: € 5,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jugendfischereischein: € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50

 

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00 (Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung € 20,00)
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter. Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €. Die genaue Abgabe können Sie in der Gemeindeverwaltung anfragen.
  • Jugendfischereischein: € 10,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
  • Erst nach Einreichung aller Unterlagen kann der Fischereischein ausgehändigt werden. Eine Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich