Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
- Regel- und Verkehrszeichenplan bzw. Umleitungsplan
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren und Auslagen abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
Bitte telefonisch erfragen
Weitere Hinweise:
-
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass je nach Klassifizierung der Straßen, auf der eine (Bundes-, Staats-/Kreisstraße, Gemeindestraße) unterschiedliche Behörden verantwortlich sind: Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt oder Gemeinde.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich