Feuerwerk - Beantragung einer Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II (Kleinfeuerwerk)

Wenn Sie ein Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 (sog. "Silvesterfeuerwerk" - z. B. Knaller, Frösche, kleine Böller, Raketen, Vulkane, Batteriefeuerwerk) außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Über dieses Formular kann eines solche Erlaubnis zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 40,00 € bis 300,00 €, je nach Verwaltungsaufwand und Größe des Feuerwerks

Weitere Hinweise:

  • Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich