Friedhof - Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmälern, Grabdenkmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen auf dem gemeindlichen Parkstettener Friedhof ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.

Über dieses Formular können Sie Ihrer Anzeigepflicht nachkommen.

Für die Anzeige benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Plan/Skizze: Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
  • ggf. Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Anzeigefristen:

  • Die Anzeige hat spätestens eine Woche im Voraus zu erfolgen.

Folgende Gebühren werden für die Anzeige erhoben:

  • Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.

Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die gemeindliche Friedhofs- und Bestattungssatzung (FBS) und die Friedhofsgebührensatzung (FGS).
  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich