Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen - Anzeige/Erlaubnis

Wer eine öffentliche Veranstaltung (z. B. Volksfeste, Sportfeste, Konzerte, Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, usw.) veranstalten will, hat das der Gemeinde gemäß Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Veranstaltung bedarf darüber hinaus der Erlaubnis, wenn

  • die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird (Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LStVG),
  • es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll (Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LStVG).

Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung in der Gemeinde Parkstetten angezeigt bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung gemäß beantragt werden.

Für folgende Veranstaltungen entfällt das Anzeige-/Erlaubnisverfahren

  • Welche Veranstaltungen von der Anzeigepflicht ausgenommen sind, erfahren Sie hier.

Für folgende Veranstaltungen kann mit diesem Online-Dienst keine Erlaubnis beantragt werden:

  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Fristen für die Anzeige/Erlaubnis

  • Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.
  • Der Erlaubnisantrag muss so rechtzeitig vorliegen, dass ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

Für die Anzeige/Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • ggf. Sicherheitskonzept (bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich)
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
  • 15,00 € bis 125,00 € bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen abhängig vom Verwaltungs- und Prüfaufwand

Weitere Hinweise:

  • Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
  • Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich