Brauchtumsfeuer, Traditionsfeuer
Mit diesem Onlineformular können Sie die Veranstaltung eines Traditions- oder Brauchtumsfeuers (z. B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) im Gemeindegebiet Parkstetten anzeigen. Gegebenenfalls ist die Erteilung einer kostenpflichtigen Erlaubnis erforderlich.
Frist
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Anzeige benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden erhoben:
- Das Anzeigeverfahren ist kostenlos.
- Bei Erlaubnispflicht werden Gebühren nach Aufwand entsprechend der kommunalen Kostensatzung erhoben.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern. Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich