Fischereischein
Wenn Sie in Bayern fischen oder angeln möchten, müssen Sie unter anderem einen gültigen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist i. d. R. die bestandene Fischerprüfung.
Über dieses Formular können Sie gebührenpflichtig die Erteilung eines Fischereischeins beantragen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- optional: Nachweis über Ausbildung
- optional: Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: 35,00 €
- Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
- Jugendfischereischein: 5,00 €
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 €
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: 40,00 €
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
- Jugendfischereischein: 10,00 €
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 30,00 €
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich