Sondernutzung von Straßen
Wenn Sie eine Gemeindestraße (und ihre Straßenbestandteile, z. B. den Gehweg) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für ihre eigenen Interessen, gewerblichen Aktivitäten (z. B. für das Aufstellen von Verkaufsständen oder Warenautomaten) oder bestimmten Baumaßnahmen (z. B. Baukran/Baucontainer auf öffentlicher Straße) in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Mit diesem Onlineformular kann eine Sondernutzung von Gemeindestraßen der Gemeinde Parkstetten beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan der geplanten Sondernutzung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Fristen für die Antragstellung:
- Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen zwei und vier Wochen vorher) ist daher erforderlich.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Mindestgebühr beträgt 40,00 €.
Weitere Hinweise:
Die Beantragung einer Genehmigung von Musikveranstaltungen oder sogenannter Straßenkunst ist mit diesem Formular nicht möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich