Anzeige einer Veranstaltung
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zugelassenen Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. (Art. 19 LStVG)
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
- Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung (mit Uhrzeiten Beginn und Ende)
- Art der Vergnügung bzw. Anlass (z. B. Faschingsball, Sportfest,...)
- Art der Musikdarbietung
- Gesamtgröße der Räume in m²
- Anzahl der Sitzplätze
- Höhe Eintrittsgeld
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- € 15,00
Weitere Hinweise:
- Nur wenn alle Angaben vollständig gemacht werden, kann eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages gewährleistet werden. Um Rückfragen zu klären, geben Sie bitte eine E-Mail Adresse an.
- Alle Veranstaltungsmeldungen werden an die Polizei Rosenheim weitergeleitet.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich