Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2 gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Ausnahmegenehmigung werden im Regelfall Gebühren in Höhe von 30,00 € erhoben.
Weitere Hinweise:
- Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 abgebrannt werden.
- Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kirchen kann nicht genehmigt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich