Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen § 45 StVO ist bei Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen bzw. Leitungsverlegungen in öffentlichen Straßen erforderlich.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bilder zur Beweissicherung des Straßenzustandes (Digital)
- RSA Zertifikat
- ggf. Regelplan/Umleitungsplan
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren und Auslagen, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
Bitte telefonisch erfragen
Weitere Hinweise:
- Die Baufirma ist für die ordnungsgemäße Beschilderung sowie die Absicherung des Baustellenbereiches verantwortlich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich