Aufnahme in die Bewerberliste für ein gemeindliches Baugrundstück

Interessierte Bürger*innen können die Aufnahme in die Bewerberliste für ein gemeindliches Baugrundstück beantragen.

Aktuell können Bürger*innen sich auf der Bewerberliste für folgendes Baugebiet eintragen:

  • Baugebiet „Testviertel I“
  • Baugebiet „Testviertel II“

Die Aufnahme in die Bewerberliste können volljährige Personen beantragen, die in der Gemeinde wohnen, in der Gemeinde arbeiten oder in der Vergangenheit in der Gemeinde gewohnt haben.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie Bescheinigung Arbeitgeber, Tätigkeitsnachweis Finanzamt, oder Gewerbeanmeldung (von beiden (Ehe-)Partner*innen bei Berufstätigkeit)
  • Einkommenssteuerbescheide (von beiden (Ehe-)Partner*innen)

Bei Ausübung von Ehrenämtern:

  • Kopie Bescheinigung Verein, Organisation, Kirche

Bei Hausgemeinschaft mit einer pflegebedürftigen Person:

  • Kopie Pflegegutachten bzw. Schwerbehindertenausweis

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Antrag ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Nähere Informationen zu den einzelnen Baugebieten in der Planungsphase finden Sie hier.
  • Informationen zu den Vergabekriterien finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich