Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um in Bayern Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins (ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (höchstens für 3 Monate im Jahr gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland (z.B. Touristen) ohne bestandene Fischerprüfung möglich
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (für höchstens 3 Monate im Jahr gültig): € 7,50
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter zwischen 300 € und 32 € (ab 68 Jahren entfällt die Fischereiabgabe)
- Jugendfischereischein: € 10,00 bei einer Gültigkeit über 3 Jahren
- Jahresfischereischein (für höchstens 3 Monate im Jahr gültig): € 15,00
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein aktuelles Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit. Für die Abholung ist ein Termin zu vereinbaren. (Tel. 09365/8067-220)
- Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich