Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich wahrnehmbare Arbeiten verboten. In begründeten Fällen können die Gemeinden davon eine Befreiung erteilen.
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Der Antrag auf Befreiung ist zu begründen. Separate Dokumente werden ggf. von der Verwaltung angefordert.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Höhe der festzusetzenden Gebühr richtet sich der nach Kostensatzung der Gemeinde. Sie wird während des Verfahrens von der Gemeinde mittels Bescheid festgesetzt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich