Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum (z. B. an Straßenlaternen, Verkehrszeichen, Bäumen oder auch mittels eigenem Aufsteller) geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und ist im Gemeindegebiet Runding grundsätzlich nur an den gemeindlichen Anschlagtafeln erlaubt (siehe dazu auch unser Plakatierungsverordnung). Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde und können hier beantragt werden..
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich