Erstattung Schülerbeförderung
Über dieses Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst beantragen. Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen).
Die notwenige Schülerbeförderung für den Besuch von öffentlichen Grund- und Mittelschulen ist durch den entsprechenden Aufgabenträger (Träger des Schulaufwandes) sicherzustellten. In der Regel ist dies die jeweilige Kommune, in welcher sich die Schule befindet.
Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr. Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Passfoto für den Fahrausweis
- Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
Bei genehmigten Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges wird der Fahrausweis ohne weitere Mitteilung direkt an das Sekretariat der Schule versandt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich