Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Es besteht die Möglichkeit für Hausgrundstücksbesitzer sich einen Wasserzähler zur Nutzung für Gartenwasser einbauen zu lassen.

Nach derzeit gültiger Satzung (BGS/EWS) werden nur Verbräuche über 12 cbm/Jahr als Abzug bei der Abwassergebühr berücksichtigt.

Der Antrag ist kostenfrei. Für den Einbau bzw. die Umsetzung und den nach der Eichzeit notwenigen Austausch des Zählers können Kosten anfallen, die der Grundstückseigentümer zu tragen hat.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich