Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Es besteht die Möglichkeit für Hausgrundstücksbesitzer sich einen Wasserzähler zur Nutzung für Gartenwasser einbauen zu lassen.
Nach derzeit gültiger Satzung (BGS/EWS) werden nur Verbräuche über 12 cbm/Jahr als Abzug bei der Abwassergebühr berücksichtigt.
Der Antrag ist kostenfrei. Für den Einbau bzw. die Umsetzung und den nach der Eichzeit notwenigen Austausch des Zählers können Kosten anfallen, die der Grundstückseigentümer zu tragen hat.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich