Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für den Antrag werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise:

  • Generell dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plakattafeln (Mittelmastrahmen) angebracht werden.
  • Die Plakatierungsverordnung der Stadt Simbach a. Inn finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich