Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund bei der Gemeinde Sinzing anmelden.

Hinweis: Hunde, sowie deren Kreuzungen, die unter die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit fallen, müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.

Wenn Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen, sind die entsprechenden Nachweise der Anmeldung beizufügen.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Alle in einen Haushalt aufgenommene Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

  • erster Hund: € 40,00
  • zweiter Hund: € 40,00
  • dritter (oder weiterer Hund): € 52,00

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

https://www.sinzing.de/media/1151/sonstige-satzungen-hundesteuersatzung.pdf

https://www.sinzing.de/media/67488/hundeverordnung-hundev.pdf

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
  • Sonstige Dokumente (optional)
  • Foto des Hundes (zwingend, wenn kein reinrassiger Hund)
  • Nachweis vorherige Gemeinde über tatsächlich bezahlte, nicht erstattete, Hundesteuer im Kalenderjahr (optional bei Zuzug)

Bitte geben Sie die Schulterhöhe (Widerrist) und die Chipnummer (falls vorhanden) im Feld „Besondere Kennzeichen oder Chipnummer“ an.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Bitte beachten Sie:

Mit dem (erstmaligen) Hundesteuerbescheid wird gleichzeitig die Hundesteuer für Folgejahre festgesetzt. Das bedeutet, der Hundesteuerbescheid gilt solange weiter, bis ein neuer Bescheid erlassen wird, mit dem die Steuer teilweise geändert oder ganz aufgehoben wird.

Zahlung der Hundesteuer (Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren):

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes:

https://www.sinzing.de/media/63369/sepa-lastschriftmandat-von-homepage.pdf

Achtung: Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen (Hundehalter) für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden! Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich