Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Mit diesem Online-Formular können Sie die Genehmigung zum Parken (Parkausweis) als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen beantragen.
Hinweise
Der Parkausweis gilt z.B.
- im eingeschränkten Haltverbot
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr
- in Bewohner-Parkbereichen
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten
Zuständig in der Stadtverwaltung ist der Fachbereich Verkehr.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
- Nachweis über die Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung
Die Dokumente können in folgenden Dateiformaten hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Kosten
- Für ein Fahrzeug: 15,00 EUR pro Jahr
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich