Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Mit diesem Online-Formular können Sie die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung (Veranstaltungen, die Besucher unterhalten, belustigen, zerstreuen oder entspannen) nach Art. 19 Abs. 1 LStVG anzeigen bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 Abs. 3 LStVG beantragen.
Hinweis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten möchte, hat dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Für die Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen ist eine Erlaubnis notwendig, wenn
- die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz) nicht fristgemäß erstattet wurde,
- es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt,
- es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.
Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:
- Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
- Konzerte
- Tanzveranstaltungen
- Filmvorführungen
Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Zuständig ist der Fachbereich Tourismus/Sport/Veranstaltungen/Kultur.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
Die Dokumente können in folgenden Dateiformaten hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Weitere Informationen
- Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
- Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
- Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich