Erstattung Schülerbeförderung
Mit diesem Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst beantragen.
Hinweise
Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen). Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr. Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen. Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben. Bei genehmigtem Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges wird der Fahrausweis ohne weitere Mitteilung direkt an das Sekretariat der Schule versandt.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Passfoto für den Fahrausweis
- Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
Die Dokumente können in folgenden Dateiformaten hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich