Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Bereitschaft erklären, für anstehende Wahlen als Wahlhelfer/in tätig zu werden.
Hinweise
Zuständig in der Stadtverwaltung ist der Fachbereich Ordnung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich