Parkplatzabsperrung

Mit diesem Online-Formular können Sie ein vorübergehendes Haltverbot (Parkplatzabsperrung) beantragen.

Hinweise

Im z.B. Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen kann die Absperrung eines Straßen- oder Parkplatzbereiches durch ein vorübergehendes Haltverbot beantragt werden. Der Antragsteller ist selbst für die Beschaffung, Aufstellung, den Unterhalt und das Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.

Bei Baustellenbelieferung: Bitte Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen angeben (falls vorhanden).

Zuständig ist der Fachbereich Verkehr

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente

  • bemaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (optional)

Zum Antrag können folgende Dateiformate hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Kosten

Der Gebührenbetrag ist nach der Dauer der Sperrung gestaffelt:

  • Bis zu 1 Tag: € 30,00
  • Bis zu 3 Tagen: € 60,00
  • Bis zu 1 Woche: € 90,00
  • Bis zu 1 Monat: € 130,00
  • Jeder weitere angefangene Monat: € 60,00

Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Rechnung per Überweisung.

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich