Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Mit diesem Online-Formular können Sie für eine Baustelle verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen.
Hinweise
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
Zuständig ist der Fachbereich Verkehr.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Die Dokumente können in folgenden Dateiformaten hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Kosten
- Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Zahlung erfolgt nach Zustellung der Rechnung durch Überweisung.
Darüber hinaus sind die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich