Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular melden Sie Ihren Hund in der Gemeinde an. Die Anmeldung ist Grundlage zur Erhebung der gemeindlichen Hundesteuer. Sie erhalten anschließend den Hundesteuerbescheid und eine Hundesteuermarke für Ihren Hund per Post.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Hundesteuer wird für das Halten eines über vier Monate alten Hundes, der mindestens in drei aufeinanderfolgenden Monaten im Gemeindegebiet gehalten wird, erhoben.

Es gilt folgende jährlich anfallende Hundesteuer:

  • erster Hund: € 35,00
  • zweiter (oder weiterer Hund): € 35,00
  • Kampfhund: € 250,00

Weitere Informationen sowie die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass eine Ermäßigung oder Befreiung lediglich mit den notwendigen Nachweisen gewährt werden kann.

Zahlung der Hundesteuer:

Die Zahlung der jährlichen Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat ist von Vorteil.

Erteilen Sie das SEPA- oder E-SEPA- Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Für die Antragstellung können Sie weitere Dokumente einstellen:

Nachweis zur Steuerbefreiung/Steuerermäßigung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich