Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
  • in Bewohner-Parkbereichen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Fahrzeuge beantragt werden. Dabei können drei separate Parkausweise oder ein Parkausweis zur wechselnden Nutzung für drei Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
  • Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Genehmigungsgebühr je Parkausweis: € 100,00 (pro Jahr)

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre beantragt werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich