Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegenden Bauten
Mit diesem Onlineformular können Sie die Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten (gemäß Art. 72 Bayerischer Bauordnung (BayBO)) anzeigen. Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt zu werden. Dazu zählen beispielweise Zelte, Fahrgeschäfte, Belustigungsgeschäfte.
Die Absicht zur Aufstellung fliegender Bauten ist der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher unter Vorlage des Prüfbuchs anzuzeigen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan
- Bemaßter Flucht- und Rettungswegeplan
- ggf. Bestuhlungsplan
- Ausführungsgenehmigung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem Aufwand im Einzelfall.
- Die Mitteilung der Gebühr für die gestellte Anzeige erfolgt nach der Prüfung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich