Erlaubnis zur Plakatierung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
- Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht dazu eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
- Es wird grundsätzlich das Aufstellen von 4 Plakten (Sandwiches) in DIN A1 genehmigt.
- Für Wahlen bestehen Sonderregelungen.
- Die Auflagen in der zugestellten Genehmigung sind zu beachten.
Gebühren
2 Wochen | 25,00 Euro |
maximal 4 Wochen | 35,00 Euro |
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich