Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
  • Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis)

Hinweise zum blauen Parkausweis:

Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
  • Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (zB Contergangeschädigte)

In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Hinweise zum orangen Parkausweis:

Erstellung möglich bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:

  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind 70 %.

In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Ergänzung zum blauen Parkausweis:

Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich