Anzeige der Installation eines zweiten Wasserzählers
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung, Viehtränke oder als Produktionswasser ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Unterzählers ermäßigend bei den Abwassergebühren geltend machen.
Nach Abschluss der Installation werden die Arbeiten vom Wasserwart abgenommen und die Zählerdaten aufgenommen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Anzeige erhoben
- € 0,00
Weitere Dokumente
BGS-EWS = Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Alfershausen
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Aue
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für die Gemeindeteile Bergmühle, Gebersdorf, Hagenich
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für die Gemeindeteile Dixenhausen, Lohen, Offenbau, Schwimbach
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für die Gemeindeteile Eckmannshofen, Reichersdorf, Reinwarzhofen, Ruppmannsburg, Thalmässing
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für die Gemeindeteile Eysölden, Steindl, Tiefenbach, Ziegelhütte
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Kleinhöbing
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Landersdorf
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Ohlangen
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Pyras
- BGS-EWS mitsamt Änderungen für den Gemeindeteil Waizenhofen
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Finanzverwaltung Herr Stoll Telefon: 09173/90922 Mail: finanzverwaltung@thalmaessing.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich