Bürgerantrag / Einwohnerantrag

Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können Bürger einen Einwohnerantrag stellen. Damit können bürgernahe Anliegen, welche die Gemeinde betreffen, direkt beim zuständigen Gremium addressiert werden. Jeder Wahlberechtigte darf grundsätzlich einen Einwohnerantrag stellen und/oder unterstützen. Es ist nicht zulässig, einen Einwohnerantrag/Bürgerantrag zu stellen, wenn derselbe Antragsgegenstand innerhalb der letzten zwölf Monate bereits beim Gemeinderat eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde.


Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung

  • BürgerBüro          Telefon: 09173/9090          Mail: buergerbuero@thalmaessing.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich