Entwässerungsantrag
Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen.
Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan mit Darstellung des Anschlusskanals (Maßstab 1:1000)
- Grundrissplan mit Leitungsverlauf innerhalb und außerhalb des Gebäudes zum öffentlichen Kanal, Baumbestand, Grundstücksgrenzen, Einbauteile wie bspw. Hebeanlage (Maßstab 1:100)
- Längsschnitt bezogen auf NN mit Gelände- und Kanalsohlenhöhen, Querschnitte, Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche (Maßstab 1:1000)
- nur bei gewerblichen oder industriellen Abwasser: Erläuterungsbericht der Produktionsart, Erläuterungen zu Abwasservorbehandlungen sowie zur Art und Zusammensetzung des Abwassers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).
Weitere Dokumente
- Merkblatt zum Entwässerungsantrag
- Merkblatt für Bauherren - Planung
- Merkblatt für Bauherren - Ausführung
Weitere Hinweise:
- Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
- Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Bauamt Frau Struller Telefon 09173/90928 bauverwaltung@thalmaessing.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich