Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausstellung einen gebührenpflichtigen Fischereischein.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden

  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
  • Führungszeugnis bei Erstbeantragung (Antrag wird von der Gemeinde gestellt)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Fischereischeines auf Lebenszeit: 35,00 € (einmalig, auch bei 5 Jahre Gültigkeit)
  • Jugendfischereischein: 5,00 €
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 7,50 €
  • Führungszeugnis: 13,00 €

Folgende Abgaben werden zudem erhoben

  • Fischereischein für 5 Jahre: 40,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit (gestaffelt nach vollendetem Lebensalter)
    • 14. - 22. Lebensjahr 300,00 €
    • 23. - 32. Lebensjahr 256,00 €
    • 33. - 37. Lebensjahr 224,00 €
    • 38. - 42. Lebensjahr 192,00 €
    • 43. - 47. Lebensjahr 160,00 €
    • 48. - 52. Lebensjahr 128,00 €
    • 53. - 57. Lebensjahr  96,00 €
    • 58. - 62. Lebensjahr  64,00 €
    • 63. - 67. Lebensjahr  32,00 €

Hinweis zur Abholung:

Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.

Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung

  • BürgerBüro          Telefon: 09173/9090          Mail: buergerbuero@thalmaessing.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich