Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausstellung einen gebührenpflichtigen Fischereischein.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
- Führungszeugnis bei Erstbeantragung (Antrag wird von der Gemeinde gestellt)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Fischereischeines auf Lebenszeit: 35,00 € (einmalig, auch bei 5 Jahre Gültigkeit)
- Jugendfischereischein: 5,00 €
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 7,50 €
- Führungszeugnis: 13,00 €
Folgende Abgaben werden zudem erhoben
- Fischereischein für 5 Jahre: 40,00 €
- Fischereischein auf Lebenszeit (gestaffelt nach vollendetem Lebensalter)
- 14. - 22. Lebensjahr 300,00 €
- 23. - 32. Lebensjahr 256,00 €
- 33. - 37. Lebensjahr 224,00 €
- 38. - 42. Lebensjahr 192,00 €
- 43. - 47. Lebensjahr 160,00 €
- 48. - 52. Lebensjahr 128,00 €
- 53. - 57. Lebensjahr 96,00 €
- 58. - 62. Lebensjahr 64,00 €
- 63. - 67. Lebensjahr 32,00 €
Hinweis zur Abholung:
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- BürgerBüro Telefon: 09173/9090 Mail: buergerbuero@thalmaessing.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich