Antrag auf Genehmigung zur Haltung gefährlicher Tiere

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt. Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmt, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird.

Die Gemeinde darf die Erlaubnis in der Form nur erteilen, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen; ein berechtigtes Interesse zur Haltung von Kampfhunden kann insbesondere vorliegen, wenn diese der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient. Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. Versagensgründe, die sich aus andere Vorschriften ergeben, bleiben unberührt.

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung

  • BürgerBüro          Telefon: 09173/9090         Mail: buergerbuero@thalmaessing.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich