Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, müssen Sie die verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen.
Füllen Sie dazu bitte dieses Online-Formular aus.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Lageplan
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Weitere Hinweise
- Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen bzw. den Antragsteller zu tragen.
- Die Gemeinde stellt keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen für verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verfügung.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- BürgerBüro Telefon: 09173/9090 Mail: buergerbuero@thalmaessing.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich