Erstattung Schülerbeförderung

Über dieses Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst beantragen. Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen).

Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich bis spätestens zum 31.10. für das vorangegangene Schuljahr neu zu stellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
  • Bestätigung der Schule über den regelmäßigen Schulbesuch

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise: