Erstattung Schülerbeförderung
Über dieses Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst beantragen. Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen).
Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich bis spätestens zum 31.10. für das vorangegangene Schuljahr neu zu stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
- Bestätigung der Schule über den regelmäßigen Schulbesuch
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.