Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Über dieses Formular erklären Sie Ihre Bereitschaft für die Wahl als Wahlhelfer tätig zu sein.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es sind keine weiteren Dokumente notwendig.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren für den Antrag erhoben.

Weitere Hinweise:

  • Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    - Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
    - bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet 
    - bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
    - bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
    - bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich