Bewachergewerbe - Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis

Mit diesem Formular können Sie für eine bestehende Bewachergewerbeerlaubnis eine Erweiterung bzw. Reduzierung der Arten der Bewachung beantragen.

Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden:

  • Umfassende Bewachungstätigkeit ohne Einschränkung
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentl. Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Bewachung von Landfahrzeugen
  • Bewachung von Personen
  • Bewachung von Grundstücken / Gebäuden
  • Bewachung ausschließlich beschränkt auf andere Tätigkeiten

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Sachkundeprüfung
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bewachungserlaubnis: € 100,00 - € 1250,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/12)
  • Gewerbezentralregisterauszug: € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Weitere Hinweise:

  • Als Teil der Antragstellung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (§ 150 Abs. 5 GewO) zu beantragen. Dieses Dokument wird der Zielbehörde durch die ausstellende Behörde direkt zugestellt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich