Reisegewerbe Antrag Erlaubniserteilung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Als Reisegewerbe zählen Tätigkeiten, bei denen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren angeboten, verkauft, vertrieben oder angekauft werden oder Leistungen angeboten werden, z.B. Haustürgeschäfte, Anbieten von Waren und Leistungen von mobilen Verkaufsständen.

Weiterhin übt ein Reisegewerbe aus, wer volksfesttypische Geschäfte als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Abhängig von der kommunalen Regelung (z.B. Haftpflichtversicherung, Bescheinigung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) )

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Reisegewerbekarte: € 25,00 bis € 400,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Weitere Hinweise:

  • Als Teil der Antragstellung sind ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (§ 150 Abs. 5 GewO) zu beantragen. Diese Dokumente werden der Zielbehörde durch die ausstellende Behörde direkt zugestellt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich