Eheschließung, Anmeldung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung beim Standesamt Triefenstein anmelden.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in der mindestens ein Partner den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen.
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

Die Heirat selbst kann dann bei jedem Standesamt Ihrer Wahl in Deutschland stattfinden. 

Falls die Eheschließung im Ausland stattfinden soll, ist eine individuelle Beratung notwendig.

Möchten Sie in Triefenstein heiraten, finden Sie auf unserer Homepage https://www.markt-triefenstein.de/standesamt/ Informationen zu den Trauörtlichkeiten des Standesamts Triefenstein.

Eine Terminvereinbarung ist schon vor Anmeldung der Eheschließung möglich, wird aber erst bindend nach abschließender Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen.

Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden auszufüllen und abzusenden.

In der Regel benötigen alle deutschen Eheschließenden folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses 
  • bei Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungdatum: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! 
  • Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! 
  • Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

  • bei geschiedenen Personen, deren Ehe in Deutschland geschlossen und geschieden wurde: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum.
  • bei verwitweten Personen, deren Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift  aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum., bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.

Bei Beteiligung ausländischer Sachverhalte wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.

Dies ist der Fall, wenn eine*r der Eheschließenden

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden, bzw. auf sonstige Weise aufgelöst wurde
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Alle Unterlagen werden grundsätzlich im Original benötigt . Sie erhalten die Originale nachdem wir alles aufgenommen haben selbstverständlich zurück.

Diese senden Sie die Unterlagen dann bitte per Post an:

Standesamt Triefenstein
Rathausstraße 2

97855 Triefenstein

Sobald dem Standesamt die Unterlagen vorliegen, werden die Eheschließungsvoraussetzungen geprüft. Falls sich bei der Prüfung herausstellt, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird sich das Standesamt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eine abschließende Prüfung erfolgt erst nach Vorlage der kompletten Unterlagen.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Eheschließung gebührenpflichtig ist. Die genaue Höhe kann erst nach erfolgter Anmeldung zur Eheschließung festgelegt werden, da diese zum Teil auch abhängig von der persönlichen Eheschließungsvoraussetzungen und persönlichen Wünschen abhängig ist.

Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Fassung des Kostenverzeichnisses des bayerischen Kostengesetzes und werden unmittelbar mit Antragstellung / Prüfung der Ehevoraussetzungen fällig. 

Es können auch zusätzliche Gebühren bei anderen Behörden anfallen.