Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf den Friedhöfen des Marktes Triefenstein bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
  • Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der kommunalen Friedhofsgebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen.