Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs mit wechselnden Einsatzstellen.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Fahrzeuge beantragt werden. Dabei können drei separate Parkausweise oder ein Parkausweis zur wechselnden Nutzung für drei Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gewerbeanzeige (bei erstmaliger Antragstellung)
  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Grundgebühr für die Ausstellung einer Sondernutzung bzw. Ausnahmegenehmigung für die Dauer bis zu einer Woche: 30 Euro

Jede weitere Woche zusätzlich 10 Euro, bis zum Höchstbetrag von 150 €

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist gültig für ein Jahr.