Brauchtums- und Lagerfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Brauchtums- oder Lagerfeuer
(z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beim Markt Triefenstein beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.