Brauchtums- und Lagerfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Brauchtums- oder Lagerfeuer
(z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beim Markt Triefenstein beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. 
  • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.