Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- ggf. bisherigen Fischereischein
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischeingebühr auf 5 Jahre - Neuausstellung: € 35,00 plus Fischereiabgabe € 40,00
- Fischereischeingebühr auf 5 Jahre - Verlängerung: € 5,00 plus Fischereiabgabe € 40,00
- Fischereischeingebühr auf Lebenszeit: € 35,00 € plus Fischereiabgabe (Kosten abhängig vom Lebensalter)
- Jugendfischereischeingebühr: € 5,00 plus € 10,00 Fischereiabgabe
- Jahresfischereischeingebühr (3 Monate gültig): € 7,50 plus Fischereiabgabe 15,00 €
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Beantragung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.