Anmeldung gemeinnützige Sammlung

Mit diesem Onlineformular kann die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen (z. B. Altkleider oder Elektroschrott) gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angezeigt werden.

Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Bei gemeinnütziger Sammlung:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägers (nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsgesetz)
  • Kopie Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über die Rückführung des Veräußerungserlöses bzw. Gewinns in die gemeinnützige Einrichtung

Bei gewerblicher Sammlung:

  • Kopie Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bestätigung der Anzeige der Sammeltätigkeit gemäß § 53 KrWG (bei Sammlung in Eigenregie)

Bei Beauftragung eines gewerblichen Sammlers:

  • Vertragliche Vereinbarung mit gewerblichem Sammler (Vergütungsform)
  • Informationen zu Größe und Organisation des beauftragten gewerblichen Sammlers

Bei Aufstellung von Sammelcontainern:

  • Standortliste der Container
  • Genehmigung zur Aufstellung auf öffentlichem Grund (falls vorhanden)
  • Genehmigung zur Aufstellung auf Privatgrund (falls vorhanden)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die erhobenen Gebühren richten sich nach Größe und Umgang der Sammlung.
  • Die Mitteilung der Gebühr für die gestellte Anzeige erfolgt nach der Prüfung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich