Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über Eignung eines Aufstellortes für Spielgeräte

Die Aufstellung von Spielgeräten darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit durch die Gemeinde des Aufstellortes zuvor schriftlich bestätigt wurde (§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO).

Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Bestätigung über die Eignung eines Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (z.B. in einer Bar, einer Diskothek, einem Imbiss, einer Wettannahmestelle) beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts: € 30,00 - € 100,00

Weitere Hinweise:

  • Gemäß § 33c Abs. 1 GewO kann die Bestätigung über die Eignung eines Aufstellortes mit Auflagen verbunden werden. Diese Auflagen können dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder dem Jugendschutz dienen. Auflagen können auch nachträglich erfolgen.